Mit dem neuen Cannabis-Gesetz vom 01.04.2024 ergeben sich auch entscheidende Veränderungen für den Führerschein und die Fahr-erlaubnisverordnung (FeV). Zwischenzeitlich wurde ein neuer Grenzwert auf 3,5 ng THC als Ordnungswidrigkeit (OWI) festgelegt – ähnlich den bekannten 0,5 ‰ bei Alkohol. Daraus folgt eine reguläre MPU-Aufforderung bei zweimaligem Überscheiten der 3,5 ng THC. Dafür ist der § 13a FeV neu entwickelt worden.
Es kann darüber hinaus auch eine MPU gefordert werden, wenn der FS bereits einmal wegen THC entzogen war oder ein ärztliches Gutachten zwar keine THC-Abhängigkeit, aber einen THC-Missbrauch festgestellt hat.
Altfälle (vor 01.04.2024) werden seitens der FS-Behörden inhomogen (unterschiedlich) behandelt, daher ist diesbezüglich eine zuverlässige Einschätzung nicht möglich.