Mit dem neuen Cannabis-Gesetz vom 01.04.2024 ergeben sich auch entscheidende Veränderungen für den Führerschein und die Fahr-erlaubnisverordnung (FeV). Zwischenzeitlich wurde ein neuer Grenzwert auf 3,5 ng THC als Ordnungswidrigkeit (OWI) festgelegt – ähnlich den bekannten 0,5 ‰ bei Alkohol. Daraus folgt eine reguläre MPU-Aufforderung bei zweimaligem Überscheiten der 3,5 ng THC. Dafür ist der § 13a FeV neu entwickelt worden.
Die Auswirkungen der Corona-Pandemie scheinen überwunden und weitgehend vergessen, jedoch hat dies – wie ein Beschleunigungseffekt – eine davor schon eingesetzte kollektive Veränderung verstärkt. Durch die soziale Isolation (u.a. das häufige Home-Office) hat der/die Einzelne die eigenen Abläufe weitgehend selbst festgelegt und nur wenig auf andere eingehen müssen.